Allgemeine Geschäftsbedingungen

siehe pdf https://media.suntour-reisen.de/falktravel//falktravelagb.pdf


Leistungs- und Zahlungsbedingungen der Falk Travel AG

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit schriftlicher, elektronischer oder fernmündlicher Anmeldung bietet der Anmelder der Falk Travel

AG nach Maßgabe der die Vertragsleistung bestimmenden Vertragsausschreibung den Abschluss eines

Vertrages verbindlich für 1 Woche an. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen

Vertragsbestätigung/Rechnung (in Form eines Prints oder einer pdf-Datei) der Falk Travel AG

beim Anmelder (an der vom Anmelder angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse) zustande.

Vertragsmittler und Dritte sind nicht berechtigt, Bestätigungen im Namen von Falk Travel AG zu erklären.

1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Falk

Travel AG vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der

Anmelder die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa durch Leistung der Anzahlung auf den Preis

oder durch Antritt – erklärt.

2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Kunden und Kinder auf Kreuzfahrten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte

medizinische Versorgung auf einem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten:

Schwangere Kunden, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden,

müssen eine ärztliche Leistungsfähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird

die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden

nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum

Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen

Beförderungsbeschränkungen bei Flugleistungen wird hingewiesen.

3. Bezahlung

3.1. Nach Erhalt der schriftlichen Leistungsbestätigung der Falk Travel AG sowie Zugang eines

Sicherungsscheines (bei Pauschalreisen) (vgl. Ziffer 3.4.) wird –soweit sich aus der Leistungsbeschreibung

der konkret gebuchten Leistung keine abweichenden Konditionen ergeben – eine Anzahlung in Höhe von

20% des Leistungspreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (vgl. Ziffer 9), bzw. 35% Anzahlung des

Leistungspreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien bei XFTV-Buchungen, sofort fällig. Der Restbetrag ist 30

Tage vor Leistungsantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Falk Travel AG behält sich vor, abhängig

von Buchungsdatum oder Leistungsart die Buchung in der Ausschreibung von der Bezahlung per

Kreditkarte abhängig zu machen.

3.2. Befindet sich der Kunde mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet trotz nochmaliger

Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist Falk Travel AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und

Schadensersatz gemäß Ziffer 5.2. zu verlangen.

3.3. Soweit im Rahmen der Leistungsbestätigung nicht abweichend festgelegt, können sämtliche

Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Falk Travel AG geleistet werden.

3.4. Die an Falk Travel AG geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gem. §651k BGB

insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Leistungsbestätigung/Rechnung übersandt.

3.5. Mit Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Hiervon

abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Falk Travel AG.

4. Leistungen und Nebenabreden

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Leistungsanmeldung

gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus

den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Leistungsbestätigung von Falk Travel AG.

Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Anzeigen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels

sind für Falk Travel AG nicht verbindlich.

4.2. Im Falle altersabhängiger Leistungspreisermäßigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze der Tag

des Leistungsbeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft des Kunden zurückzuführen

sind, fallen diesem zur Last.

4.3. Leistungsmittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen bzw. von der

Leistungsausschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherung im Namen der Falk Travel AG zu

geben. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Leistungsbestätigung von Falk Travel AG nicht

erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für

dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Unterlagen

5.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Schriftform

unter Angabe der Buchungs-nummer wird empfohlen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung

bei Falk Travel AG.

5.2. Im Falle des Rücktritts vor Leistungsbeginn durch den Kunden ist Falk Travel AG berechtigt, unter

Berücksichtigung der gewöhnlich

ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Leistungen gewöhnlich

möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen. Falk Travel AG

bedient sich hierzu – soweit nicht abweichend vereinbart der pauschalen Berechnung der Entschädigung

wie folgt:

Hotel Only – PKW-Rundreisen – Aktivreisen (mit Eigenanreise) - Paketreisen: Unterkunft + Ticket (z.B.

Musicalkarten, Skipässe, Biathlonkarten, Event-Eintrittskarten)

Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%

Bis 22 Tage vor Reiseantritt 50%

Bis 15 Tage vor Reiseantritt 60%

Bis 7 Tage vor Reiseantritt 70%

Bis 3 Tage vor Reiseantritt 85%

Bis/mit Anreisetag 90%

Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten (z.B. Musicals, Konzerte, Opern) verbunden sind, gilt für

die Tickets sofort nach der Buchung 100% des Ticketpreises.

FLUG- Pauschalreisen (Flug + Unterkunft) - AKTIVREISEN (mit Fluganreise)

Bis 30 Tage vor Reiseantritt 35%

Bis 22 Tage vor Reiseantritt 60%

Bis 15 Tage vor Reiseantritt 70%

Bis 3 Tage vor Reiseantritt 85%

Bis/mit Anreisetag 90%

Kreuzfahrten:

Bis 90 Tage vor Reiseantritt 20%

BIs 60 Tage vor Reiseantritt 35 %

Bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 %

Bis 15 Tage vor Reiseantritt 80 %

Bis 3 Tag vor Reiseantritt 85 %

Bis/mit Anreisetag 90 %

Ausgenommen davon sind eventuell anfallende Postgebühren, sollten die Reiseunterlagen (Rechnung,

Buchungsbestätigung, Voucher) per Postgeschickt worden sein. Diese Gebühren werden nicht

rückerstattet.

5.3. Gilt für alle Reisen: Insofern Falk Travel Vermittler der Reise ist, gelten die Stornobedingungen des

jeweiligen Veranstalters.

5.4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Falk Travel AG kein oder nur ein wesentlich

geringerer Schaden als die geforderte pauschale Entschädigung entstanden ist.

5.5. Wir empfehlen den Abschluss einer Leistungs-Rücktrittskosten-Versicherung, welche die

Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann.

5.6. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine, Hotelvoucher, Bahntickets

oder ähnliches an Falk Travel AG unverzüglich zurückzugeben. Für den Fall der nicht unverzüglichen

Rückgabe behält sich Falk Travel AG vor, die hieraus bedingten Mehrkosten an den Kunden

weiterzubelasten.

5.7. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter Leistungen sind in der Regel nicht

möglich. Die Möglichkeit des Rücktritts vor Leistungsbeginn bleibt dem Kunden unbenommen.

5.8. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Kunden, wird ein Bearbeitungsentgelt von

€30,– pro Person berechnet. Gleiches gilt für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder

Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Kunden oder auf die

nachträgliche Änderung des Namens des Kunden zurückzuführen ist. Der Nachweis, dass Falk Travel AG

keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden vorbehalten. Durch den

Personenwechsel oder die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B.

Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Kunden bzw. die Ersatzperson weiterbelastet.

5.9. Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang und Abreise nicht ausreichen, um einen

rechtzeitigen Zugang der Unterlagen beim Kunden durch postalischen Versand zu gewährleisten und ist

dies für die Durchführung der Leistung erforderlich, ist Falk Travel AG berechtigt, an ausgewählten

Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Unterlagen zu veranlassen. Das hierfür durch Falk

Travel AG berechnete Bearbeitungsentgelt in Höhe von €15,- pro Ticket bzw. Unterlagen hat der Kunde

zu tragen. Der Nachweis, dass Falk Travel AG keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind,

bleibt dem Kunden vorbehalten.

6. Rücktritt durch Falk Travel AG

6.1. Falk Travel AG ist berechtigt, vom Vertrag bis 30 Tage vor Leistungsantritt zurückzutreten, wenn eine

ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in der

Leistungsbeschreibung und der Leistungsbestätigung auf die Anzahl der Mindestteilnehmer und die Frist

ausdrücklich hingewiesen wurde.

6.2. Der Leistungspreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern der Kunde nicht von einem

Ersatzangebot Gebrauch macht.

7. Preis- und Leistungsänderungen, eingeschränkte Leistungen, nicht in Anspruch genommene

Leistungen

7.1. Falk Travel AG behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen

und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der

Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und

Flughafengebühren erfolgen oder wenn die gewünschte Leistung nur durch den Einkauf zusätzlicher

Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. Bei Reisen, die mit dem Kauf von

Eintrittskarten (z.B. Musicals, Konzerte, Opern) verbunden sind, gilt für die Tickets sofort nach der

Buchung 100% des Ticketpreises.

7.2. Falk Travel AG behält sich vor, den vereinbarten Leistungspreis nachträglich zu erhöhen, um damit

einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte

Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der

Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle

einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und

des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird Falk Travel AG den

Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor

Leistungsantritt zulässig. Bei einer Preisänderung um mehr als 5% des Leistungspreises ist der Kunde

berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens

gleichwertigen anderen Leistung zu verlangen, soweit Falk Travel AG in der Lage ist, eine entsprechende

Leistung aus seinem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte

unverzüglich nach Erklärung durch Falk Travel AG dieser gegenüber geltend zu machen.

7.3. Falk Travel AG ist berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss

notwendig werden sollte, und dieser Umstand nicht wider Treu und Glauben durch Falk Travel AG

herbeigeführt wurde, die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt

der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare

Änderungen von Flugleistungen.

7.4. In der Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht bzw. nicht

mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

7.5. Der Nichtantritt der Leistung oder die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch den

Kunden lässt den Anspruch von Falk Travel AG auf den Leistungspreis grundsätzlich unberührt. Falk Travel

AG wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen für aufgrund zwingender Gründe nicht in

Anspruch genommener Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu bekommen und diese an den

Kunden weiterzuleiten.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Leistungsbestätigung - insbesondere die

Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen

zur Buchung oder Unrichtigkeiten umgehend der Falk Travel AG zu melden.

8.2. Der Kunde hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Leistungsantritt zugehenden

Leistungsdokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Leistungsbestätigung zu

prüfen. Sollten dem Kunden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Unterlagen wie etwa Flugtickets

oder Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Unterlagen

von der Leistungsbestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit Falk Travel AG in Verbindung zu

setzen.

8.3. Sollte der Kunde selbst oder über einen Leistungsmittler noch weitere Anschlussbeförderungen

buchen, so hat der Kunde diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der

Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat

der Kunde bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits

bekannt sind. Der Kunde hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende

Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung von

Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt,

empfohlen.

8.4. Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten

aus der Leistungsbestätigung vor.

8.5. Im Rahmen von Flugleistungen haben sich Kunden mind. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am

Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise des Kunden zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B. Rail and Fly),

ist dieser gehalten, möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung angemessen bei

der Auswahl der Zugverbindung zu berücksichtigen.

8.6. Der Kunde hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch frühestens

48 Stunden vor planmäßiger Rückreise bei der sich aus den Unterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu

informieren.

8.7. Der Kunde stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten –

insbesondere unter der angegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den letzten 3 Tagen vor

Leistungsbeginn – regelmäßig erreichbar ist.

8.8. Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände auf das Notwendige zu

beschränken und jedenfalls nicht mit dem Gepäck aufzugeben, sondern im Handgepäck mit sich zu

führen.

9. Leistungsversicherungen

In den Leistungspreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Leistungsversicherungen nicht

enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Leistungsrücktrittskosten-, Leistungshaftpflicht-, Gepäck

Kranken- und Unfallversicherung. Bei Abschluss einer Leistungsversicherung durch Vermittlung der Falk

Travel AG kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der

Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen Versicherungsbedingungen zustande.

Versicherungsschutz besteht dabei frühestens mit vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie, die

mit der Anzahlung auf den Leistungspreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus

dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der

Versicherung geltend zu machen. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden.

10. Gewährleistung, Mängelanzeige und Kündigung, Schadenminderung, Anspruchsanmeldung,

Verjährungsverkürzung

10.1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so ist der Kunde verpflichtet,

den Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wurde eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen

oder erfolgte sie nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten (vgl. Ziffer 10.2.), so kann dies zur

Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) gegen Falk Travel AG

geltend gemacht werden können. Eine Kündigung des Vertrages nach § 651e BGB durch den Kunden

ist erst zulässig, wenn Falk Travel AG eine ihr vom Kunden bestimmte Frist hat verstreichen lassen, ohne

Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von

Falk Travel AG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes

Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10.2. Mängel sind bei Pauschalleistungen grundsätzlich der örtlichen Leistungsleitung anzuzeigen. Eine

Anzeige gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht. Bei Leistungen mit individuellem

Leistungsverlauf (z.B. Flug & Mietwagen) sowie bei Leistungen ohne örtliche Leistungsleitung (z.B.

Städteleistungen) ist die Mängelanzeige hingegen gegenüber dem jeweiligen

Leistungsträger, dessen Leistung durch einen Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten

Kontaktinformationen sind den Unterlagen zu entnehmen.

10.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der

gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell

entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Gepäck bei Flugleistungen verloren geht oder beschädigt

wird, ist daher zwingend eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der durchführenden

Fluggesellschaft einzureichen. In sonstigen Fällen ist die Leistungsleitung zu verständigen.

10.4. Die Leistungsleitung ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen.

10.5. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Vertrag nach

§ 651c bis 651f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11 unterliegen, verkürzt. Die

Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden sollte.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Falk Travel AG herbeigeführt worden

ist beziehungsweise Falk Travel AG allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers

verantwortlich ist und keine vertragswesentliche Verpflichtung von Falk Travel AG betroffen ist, wird die

vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt. Etwaig

darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen

beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

12. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

12.1. Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder

der Körperverletzung von Kunden, der Verspätung von Kunden und/oder Gepäck sowie der Zerstörung,

des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des

Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter

https://falk.travel unter dem Stichpunkt „Kundeninformationen“.

13. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Kunden auf See

Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Kunden auf See unterliegt im Falle des Todes oder

der Körperverletzung von Kunden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der

Beschädigung von Wertsachen sowie bei Kunden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder

Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von

Kunden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Kunden

aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter https://falk.travel unter dem Stichpunkt

„Kundeninformationen“.

14. Abtretungsverbot

14.1. Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die gerichtliche

Geltendmachung von Ansprüchen anderer Kunden oder Leistungsteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei

denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die

vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn abgetreten

haben.

15. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum Luftfahrtunternehmen

15.1. Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zeichnet der Kunde verantwortlich.

Alle Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, Falk Travel

AG hat den Kunden nicht ausreichend oder falsch informiert. Die Informationen gelten für

Staatsangehörige des Staates, in dem die Leistung angeboten wird. Kunden mit hiervon abweichender

Staatsangehörigkeit können die entsprechenden Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen. Falk

Travel AG empfiehlt, dass sich Kunden rechtzeitig z.B. bei den Gesundheitsämtern über Infektions- und

Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen informieren.

15.2. Falk Travel AG ist verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für

alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die

Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Auf die Angaben der jeweiligen

Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften wird hiermit hingewiesen. Soweit die

Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert Falk Travel AG den Kunden vor Vertragsschluss über die

Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht,

stellt Falk Travel AG sicher, dass dem Kunden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen.

Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

16. Allgemeine Bestimmungen

16.1. Für Verträge über Leistungen nach § 651a BGB, die im Fernabsatz geschlossen werden, findet

gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 4 a) BGB das Widerrufsrecht nach § 312g BGB keine Anwendung.

16.2. Die Falk Travel AG zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten

werden nach den in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und

genutzt. Der Betroffene kann der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung,

Markt- oder Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten unter der

am Ende angegebenen Adresse der Falk Travel AG widersprechen.

Stand: Mai 24

Veranstalter: Falk Travel AG

Engelgasse 83a. 4052 Basel (CH)