FAQ & HILFE
Hier findet Ihr die wichtigsten und uns am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Reisen und aktuellen Lagen.
FAQ: Krieg im Nahen Osten – Welche Rechte haben Reisende?
Ich bin aktuell in der Region – was soll ich tun?
• In die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amts eintragen
• Reise- und Sicherheitshinweise regelmäßig prüfen
• Anweisungen lokaler Behörden strikt befolgen
• Kommunikationsmittel funktionsfähig halten - Achtung Whatsapp Anrufe funktionieren nicht in den VAE.
• Nehmen Sie Kontakt mit der Reiseleitung auf - Nicht via Whatsapp Anruf.
• Medienlage aufmerksam verfolgen
Ich erreiche die Botschaft nicht – was kann ich tun?
Das Auswärtige Amt hat eine Krisenhotline eingerichtet:
📞 +49 30 5000 87777 (täglich 8–18 Uhr deutscher Zeit)
Ich möchte ausreisen – was ist jetzt sinnvoll?
• Zuerst Reiseveranstalter oder Airline kontaktieren
• Flugverbindungen regelmäßig prüfen
• Informationen über ELEFAND (Landsleutebriefe) beachten
• Alternative Routen (z. B. über Land) nur nach sorgfältiger Sicherheitsabwägung prüfen
Eine staatliche Rückholaktion ist derzeit wegen gesperrter Lufträume nicht möglich.
Mein Flug wurde gestrichen – wie komme ich zurück?
• Airline oder Reiseveranstalter kontaktieren
• Bei Pauschalreisen organisiert der Veranstalter einen Ersatzflug, sobald der Luftraum wieder geöffnet ist
• Auch bei Kreuzfahrten gilt das, wenn der Flug Teil der Pauschalreise ist
❗ Keine Entschädigung nach EU-Fluggastrechten, da Krieg als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt.
Was gilt, wenn ich nur in Dubai umsteigen wollte?
Startete der Flug in Deutschland, greift die EU-Fluggastrechteverordnung.
Die Airline muss eine alternative Verbindung anbieten – auch über andere Drehkreuze außerhalb des Krisengebiets.
Ich habe eine Reise in die Region gebucht – was passiert jetzt?
Reiseveranstalter sagen Abreisen in betroffene Gebiete derzeit vielfach von sich aus ab. Betroffene Kundinnen und Kunden werden in diesem Fall direkt vom Veranstalter oder über das Reisebüro informiert.
Reisende sollten daher ihre Buchungsunterlagen und E-Mails im Blick behalten und bei Unsicherheit aktiv Kontakt mit dem Veranstalter oder dem vermittelnden Reisebüro aufnehmen.
Für weiter in der Zukunft liegende Reisen gilt: Die Lage regelmäßig beobachten und eine eigenständige vorschnelle Stornierung vermeiden, solange keine offizielle Absage oder Reisewarnung vorliegt.
Habe ich bei einer Pauschalreise andere Rechte als bei individuellen Buchungen?
Ja.
Bei „unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen“ (z. B. Krieg, Luftraumsperrung) annullieren Veranstalter bei bestehender Reisewarnung in der Regel selbst.
Individualreisende tragen grundsätzlich ein höheres Risiko, da Flug und Unterkunft getrennt gebucht wurden.
Gibt es Entschädigungszahlungen?
Nein.
Bei Krieg und militärischen Konflikten gelten „außergewöhnliche Umstände“. Daher gilt:
✔ Anspruch auf Umbuchung
✖ Keine Ausgleichszahlung (250–600 €)
Wie verhalte ich mich bei Raketenalarm?
Im Gebäude:
• Schutzräume oder Treppenhaus aufsuchen
• Nicht ins Erdgeschoss oder in obere Stockwerke
Im Freien:
• Nächstes Gebäude aufsuchen
• Oder flach auf den Boden legen
Im Auto:
• Anhalten, aussteigen, Schutz suchen
Nach dem Alarm mindestens 10 Minuten am Schutzort bleiben.
Was sollten Angehörige in Deutschland tun?
• Registrierung bei ELEFAND
• Eine feste Kontaktperson bestimmen
• Ausländische Angehörige wenden sich an die Botschaft ihres Heimatlandes